ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(Stand: August 2023)
1.) Geltung der AGB
Die Firma Haudarin GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer,
im Folgenden H genannt, ist der Herausgeber dieser AGB.
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbe-
ziehungen zwischen uns, der Firma Haudarin GmbH („H“), und unseren Kunden. Die AGB
gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2 Alle von H angebotenen Produkte und Dienstleistungen werden ausschließlich auf der
Grundlage dieser AGB erbracht. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der
zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Text-
form mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge.
Maßgebend ist die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Version. Mit der Bestellung
der Ware oder Leistung gelten die AGB als angenommen.
Etwaige allgemeine Einkaufsbedingungen bzw. anderslautende Bedingungen des Kunden
werden ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichende, entgegenstehende
oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und inso-
weit Vertragsbestandteil, als H ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Neben-
abreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für
den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher
Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des H maßgebend.
1.3 H ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Nebenabreden, Zusi-
cherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.) Angebote und Kostenvoranschläge
2.1 Die Angebote und Kostenvoranschläge des H sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt
auch, wenn H dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne,
Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibun-
gen oder Unterlagen (z.B. Muster, Modelle, Prototypen, Abbildungen) – auch in elektronischer
Form – überlassen hat, an denen H sich Eigentums- und Urheberrechte vorbehält. Auf Ver-
langen des H sind alle Unterlagen unverzüglich zurückzugeben, wenn der Auftrag nicht erteilt
wird oder, wenn H ein Angebot des Kunden nicht annimmt. Bei Nichtherausgabe der Unterla-
gen behält sich H eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe vor.
2.2 Die Produktabbildungen in der Zeitschriftenwerbung, den Prospekten, der Auslage vor Ort,
auf Messen oder im Onlineshop des H dienen lediglich der Illustration und sind unverbindlich.
Dasselbe gilt für Angaben zu den einzelnen Produkten/Leistungen des H und Preisen, da
diese lediglich dem Informationszweck dienen. Maßgebend sind ausschließlich die Hersteller-
angaben (z.B. betreffende Herstellergarantien), sofern diese in Deutschland anwendbar sind.
3.) Vertragsschluss
3.1 Mit der Produktbestellung gibt der Kunde über die Internetseite elektronisch, per E-Mail
oder telefonisch eine verbindliche Willenserklärung, ein Angebot, ab. Sofern sich aus der Be-
stellung nichts anderes ergibt, ist H berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei
Wochen nach seinem Zugang anzunehmen oder abzulehnen. H bestätigt anfangs nur den
Zugang der Bestellung durch eine Benachrichtigung (z. B. per E-Mail).
Ein Vertragsschluss erfolgt erst nach der Bestätigung der tatsächlichen Liefermöglichkeit so-
wie des Preises seitens H. Die Bestätigung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
3.2 Tritt bei Bestätigung der tatsächlichen Liefermöglichkeit sowie des Preises oder nach Ver-
tragsschluss eine (Teil)-Lieferunmöglichkeit ein, wird der Kunde umgehend schriftlich infor-
miert (sog. Lieferungsmöglichkeit vorbehalten). Falls der Kunde bereits bezahlt hat, wird ihm
ausschließlich dieser Betrag unverzinst zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird
der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Der Vertrag zwischen den Parteien wird aufgelöst.
Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung sind ausgeschlossen.
Falls der Kunde bereits bezahlt hat, kann optional nach Absprache mit H auch noch auf die
Ersatz(Teil-) Lieferung gewartet werden und der Vertrag wird ebenso erst nach Absprache
aufgelöst oder bleibt bei Lieferung bestehen.
3.3 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die ab Werk des H jeweils zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, und je
nach Einzelfall, zzgl. Verpackungs- und Versandkosten.
Eventuelle Retourekosten gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers.
H behält sich das Recht vor, die Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des
Vertrages von H nicht zu vertretende Kostenerhöhungen, insbesondere auf Grund von Tarif-
abschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten. Diese können auf Verlangen dem Kun-
den nachgewiesen werden.
Für die Bestellungen über die Website des H gelten die angebotenen Preise zum Zeitpunkt
der Bestellung. H behält sich das Recht der jederzeitigen Preisänderung vor. Sämtliche Anga-
ben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit dienen lediglich als Richtwerte für den Kunden und sind
daher ohne Gewähr.
3.4 H behält sich in jedem Fall das Recht vor, Bestellungen ohne Begründung zu stornieren.
4.) Lieferfrist und Lieferbedingungen
4.1. Die Mitteilung des Liefer- bzw. Abholtermins erfolgt durch H per E-Mail oder allenfalls wird
der Kunde in einer anderen geeigneten Weise persönlich kontaktiert, um einen individuellen
Liefertermin zu vereinbaren. Soweit nicht ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart
wurde, sind die Lieferfristen bzw. Liefertermine unverbindliche Angaben.
4.2 Sofern H verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die H nicht zu vertreten hat, nicht einhal-
ten kann, wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert und gleichzeitig die voraussichtliche,
neue Lieferfrist mitgeteilt. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar,
ist H berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Ge-
genleistung des Kunden wird unverzüglich unverzinst von H zurückerstattet. Als Fall der Nicht-
verfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbe-
lieferung durch Zulieferer des H, wenn ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen
wurde, weder H noch den Zulieferer des H ein Verschulden trifft oder im Einzelfall keine Pflicht
zur Beschaffung besteht (sog. Selbstbelieferung vorbehalten).
4.3 Liefer- oder Leistungsverzögerungen auf Grund folgender Liefer- und Leistungshinder-
nisse sind von H – außer es wurden gerade in Bezug auf die Frist- bzw. Termineinhaltung
ausnahmsweise ein Beschaffungsrisiko oder eine Garantie übernommen – nicht zu vertreten,
entsprechendes gilt auch, wenn diese Hindernisse bei Lieferanten des H oder deren Unterlie-
feranten eintreten:
Umstände höherer Gewalt sowie Liefer- und Leistungshindernisse,
– die nach Vertragsschluss eintreten oder unverschuldet erst nach Vertragsschluss bekannt
werden und
– bezüglich derer von H der Nachweis geführt wird, dass sie auch durch die gebotene Sorgfalt
nicht vorausgesehen und verhütet werden konnten und H insoweit auch kein Übernahme-,
Vorsorge- und Abwendungsverschulden trifft.
Unter vorbenannten Voraussetzungen – Eintritt oder unverschuldetes Bekanntwerden erst
nach Vertragsschluss, von H nachgewiesene Unvorhersehbarkeit und Unvermeidbarkeit –
zählen hierzu insbesondere:
Berechtigte Arbeitskampfmaßnahmen (Streik und Aussperrungen); Betriebsstörungen; Roh-
stoffverknappung; Ausfall von Betriebs- und Hilfsstoffen. Schadensersatzansprüche des Ver-
tragspartners sind bei Liefer- und Leistungsverzögerungen in vorstehenden Fällen ausge-
schlossen. Bei einem endgültigen Liefer- und Leistungshindernis im vorstehenden Sinne ist
jede Vertragspartei zur sofortigen Vertragsbeendigung durch Rücktritt entsprechend den ge-
setzlichen Bestimmungen berechtigt. Bei einem vorübergehenden Liefer- und Leistungshin-
dernis im vorstehenden Sinne ist H berechtigt, Lieferungen und Leistungen um die Dauer der
Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
4.4 Die Einhaltung von Liefer- bzw. Leistungsverpflichtungen, insbesondere Lieferterminen,
setzt voraus:
– die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung etwaiger Mitwirkungspflichten des Kunden,
insbesondere den Eingang zu liefernder Unterlagen und Informationen;
– die Klärung sämtlicher Einzelheiten mit dem Kunden;
– den Eingang vereinbarter Abschlagszahlungen bzw. die Eröffnung vereinbarter Akkreditive;
Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
5.) Lieferung, Gefahrübergang und Lieferverzug
5.1 Die Lieferung erfolgt ab Werk in Hainburg, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und
eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen
anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart
ist, ist H berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versand-
weg, Verpackung etc.) selbst zu bestimmen.
5.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht
spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die
Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die
Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer
oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit
eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Der Übergabe
bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
5.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzö-
gert sich die Lieferung des H aus anderen, vom Kunden zu vertretenden
Gründen, so ist H berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehr-
aufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen.
Hierfür berechnet H eine pauschale Entschädigung in Höhe von (i.H.v.) 0,5 % des Kaufpreises
pro Kalenderwoche, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der
Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Maximal wird eine pauschale Entschädigung
i.H.v. 20 % des Kaufpreises für den Fall der endgültigen Nichtabnahme berechnet.
Der Nachweis eines höheren Schadens und/ oder gesetzlicher Ansprüche (insbesondere Er-
satz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung etc.) bleiben unbe-
rührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Bei einer drei-
malig erfolglosen Kontaktierung des Kunden und der dazugehörig nicht angenommenen/ab-
geholten Ware, ist H zusätzlich dazu berechtigt, die Kundenware einzubehalten.
5.5. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In
jedem Fall ist aber eine schriftliche Mahnung durch den Kunden erforderlich.
5.6. Bei Lieferung an die vom Kunden angegebene Adresse müssen sichtbare Mengendiffe-
renzen dem Frachtführer sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von
zwei (2) Tagen nach Warenerhalt H schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend
beschädigter oder mangelhafter Verpackung oder Waren sowie teilweise fehlender Waren-
sendung sind unverzüglich nach Eingang derselben anzumelden, spätestens aber am 2.
Werktag nach Erhalt.
6.) Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Alle angegebenen Preise der Waren sind in Euro inklusive der jeweils gültigen deutschen
gesetzlichen Mehrwertsteuer und sonstiger Preisbestandteile.
6.2 Der Kunde kann die erhaltene Rechnung nach seiner Wahl z. B. per EC-Karte, Kreditkarte,
per Lastschrifteinzug, Sofortüberweisung und Bar im Ladengeschäft bezahlen. Zur Absiche-
rung des Kreditrisikos behält sich H bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlungsarten auszu-
schließen.
6.3 Sollte der Kunde das Zahlungssystem eines externen Dienstleisters verwenden, gelten
zusätzlich dessen jeweilige Allgemeine Geschäftsbedingungen.
6.4. H kann dem Kunden im Einzelfall die Möglichkeit einräumen, den alten Schmuck des
Kunden anzukaufen und mit dem von H festgestellten Wert mit einer Rechnung des H für den
Kunden zu verrechnen.
6.5 H behält sich vor, Vorschüsse bzw. Abschlagsrechnungen vor Auslieferung der Ware(n)
an den Kunden zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich diese innerhalb des angebenden Zah-
lungsziels auch zu erfüllen.
6.6 Beim Versendungskauf (Punkt 5.1) trägt der Kunde die Transportkosten ab Werkstatt und
die Kosten einer ggf. vom Kunde gewünschten Transportversicherung.
Sofern wir nicht die im Einzelfall tatsächlich entstandenen Transportkosten in Rechnung stel-
len, gilt eine Transportkostenpauschale (ausschließlich Transportversicherung) i.H.v. 10,00
EUR als vereinbart. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt
der Kunde.
6.7 Grundsätzlich ist der Kaufpreis mit Erhalt der Ware und Erhalt der Rechnung innerhalb von
30 Tagen ab Rechnungsstellung zu zahlen. H ist jedoch, auch im Rahmen einer laufenden
Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vor-
kasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt H spätestens mit der Auftrags-
bestätigung.
Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen sind Zahlungen des Kunden innerhalb von 10 Ta-
gen nach Rechnungsstellung mit 2 % Skontoabzug fällig.
Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen durch ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat wird
der jeweilige Rechnungsbetrag des Kunden innerhalb von 6 Tagen nach Rechnungsstellung
unter Berücksichtigung von 3 % Skontoabzug vom Konto des Kunden eingezogen. Der Kunde
stellt seine ausdrückliche Einwilligung dieser Zahlungsmethode durch ein ausgefülltes SEPA-
Lastschriftmandat dar.
Reparaturen und Beträge bis € 50,00 sind sofort ohne Abzug fällig und zahlbar.
Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen nach dem Fälligkeitstag der Rechnung in Verzug,
soweit kein Zahlungseingang auf dem Konto des H zu verbuchen ist. Für die Folgen des Zah-
lungsverzugs gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.
Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz
zu verzinsen. H behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
6.8 Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Anspruch auf die Gegenleistung durch
mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, kann H eine Frist setzen, in welcher
dieser Zug um Zug nach seiner Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten
hat. Nach erfolglosen Fristablauf ist H zum Rücktritt des Vertrags berechtigt. Nicht fällige For-
derungen können gegenüber dem Kunden als sofort fällig gestellt werden.
Das Recht zur vorzeitigen Fälligstellung von Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis
steht H auch dann zu, wenn der Kunde mit mind. 25 % der Gesamtverbindlichkeiten länger als
6 Wochen in Zahlungsverzug geraten ist. Entsprechendes gilt auch, wenn dem H bekannt
wird, dass etwaige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder eine sonstige Vermögensver-
schlechterung eingetreten ist. Ein Rücktrittrecht steht H ebenso zu, wenn der Kunde über seine
Kreditwürdigkeit begründeten Tatsachen schuldhaft unrichtige oder unvollständige Angaben
macht.
6.9 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein
Anspruch rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten ist.
6.10 Bei einer ganz oder teilweise verletzten Zahlungsverpflichtung, sind die restlich zu zah-
lenden Beträge, welche der Kunde H schuldet, mit sofortiger Wirkung fällig. Bei fehlenden und
nicht zuzuordnenden Zahlungen kann H diese sofort einfordern und weitere Werk- oder
Dienstleistungen unter diesem Gesichtspunkt mit sofortiger Wirkung einstellen.
H ist nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls
nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die
Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann H den Rücktritt sofort erklären.
7.) Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Ver-
trag, behält sich H das Eigentum an den verkauften Waren, extra angefertigten, hergestellten
oder reparierten Waren vor.
8.) Gewährleistung
8.1 Die Verpflichtung zur Beseitigung eines Mangels oder zur Ersatzlieferung setzt voraus,
dass der Kunde den vollständigen Preis bezahlt hat.
H ist berechtigt, die Mangelbeseitigung auch durch Dritte ausführen zu lassen. Ersetzte Teile
zählen zum Eigentum des H.
Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene
Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbe-
schreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrags sind oder von
H und dem Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart wurden.
Bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung oder Bedienung des Kunden wie z. B.
natürlicher oder vorsätzlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Verwen-
dung ungeeigneter Mittel, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse, erlischt
die Gewährleistungsverpflichtung. Auf die Richtlinien in evtl. mitgelieferten Gebrauchsanlei-
tungen ist unbedingt zu achten. Jede Gewährleistung durch H erlischt ferner, falls Reparaturen
oder sonstige Eingriffe vom Kunden oder Dritten oder Vertragspartnern ohne ausdrückliche
Einwilligung des H vorgenommen werden.
8.2 H haftet nicht für Schäden oder Verschlechterungen insoweit diese auf dem Zustand bzw.
Mängeln des vom Kunden übergebenen Schmucks oder sonstigen Materials beruhen.
Typische Mängel an eingereichten Schmuckstücken/Fremdsteinen sind insbesondere:
1.unsachgemäße Vorreparaturen,
2.nicht sichtbare Risse oder Beschädigungen an eingefassten Edelsteinen,
3.nicht sichtbare Risse/Beschädigungen an Fremdsteinen,
4. fehlerhafte/zu tief gesetzte Steine im Schmuckstück,
5.Verklebungen die zu Verfärbungen des Edelsteins führen.
8.3 Im Hinblick auf alle Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendun-
gen haftet die H nicht für einfache Fahrlässigkeit, sofern die H keine wesentliche Vertrags-
pflicht verletzt hat und eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nicht betroffen ist.
Bei einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht aufgrund einfacher Fahrlässigkeit, haf-
tet die H der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypi
schen Schäden, soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind. Die persönliche-
Haftung gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der H ist ebenfalls im vorgenannten Um-
fang begrenzt. Das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.4 Keine Gewährleistungsansprüche entstehen für materielle, so wie immaterielle Schäden
bei Verlust durch Raub, Diebstahl oder höhere Gewalt.
H ist für den Verlust oder Beschädigung von zur Reparatur, Bearbeitung, Anfertigung oder
Schätzung eingereichter Schmuckstücke oder (Edel-)Steine nur bis zu einem Betrag von
2.500,00 € versichert.
8.5 Keine Gewährleistungsansprüche entstehen für Schäden, die an Waren durch die Benut-
zung der Waren durch H entstehen.
8.6 Es besteht kein genereller Anspruch des Kunden auf Rückgabe der bestellten Produkte.
Die meisten Produkte/Waren sind Einzelanfertigungen nach Wünschen des Kunden.
Für Produkte, welche nicht als “individuelle Kundenanfertigung” ausgeschrieben sind, und das
Rückgaberecht speziell gewährt worden ist, kann der Kunde innerhalb von vierzehn (14) Ka-
lendertagen seit deren Empfang das Produkt zurückgeben.
Es gelten die folgenden Voraussetzungen:
1. Das Produkt ist im Originalzustand, d.h. insbesondere Siegel, Originalschnur, Etiketten und
Schutzfolien, sind im Originalzustand und unbeschädigt.
2. Das Produkt und sämtliches Zubehör sind in der Originalverpackung vorhanden.
Ausgeschlossen vom 14-tägigen Rückgaberecht sind folgende Artikel:
1. Individuelle Schmuckanfertigungen,
2. Gravierte Produkte.
9.) Edelmetallankauf zum Zwecke von Verrechnungen
9.1 Bei der Berechnung der Ankaufswerte handelt es sich um einen kostenfreien Service von
H für eine erste, unverbindliche Wert-Einschätzung.
9.2 Die übergebenen Wertgegenstände werden bei H auf den reinen Edelmetallwert unter-
sucht. Mit der Überlassung erteilt der Kunde seine Zustimmung zur Begutachtung der überge-
benen bzw. vorgelegten Wertgegenstände.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass H ausschließlich die Edelmetalle, also Gold, Silber, Platin
und Palladium im Schmuck und anderer Wertgegenstände, welche eine oder mehrere dieser
Edelmetalle enthalten, prüft und ankauft.
H rät daher dringend, sämtliche Besatzmaterialien, die H nicht ankauft und die der Kunde be-
halten möchte, vor dem Überlassen an H zu entfernen, bzw. durch H entfernen zu lassen. H
behält sich vor, diese Leistung in Rechnung zu stellen.
Der Kunde bestätigt ausdrücklich, dass im Falle der Überlassung von nicht ausgefassten Wert-
gegenständen und einer nach Angebotsabgabe von H erfolgten Angebotsannahme durch den
Kunden die Besatzmaterialien als mitverkauft gelten.
9.3 Nachdem die Wertgegenstände bei H auf den reinen Edelmetallwert untersucht wurden,
unterbreitet H grundsätzlich basierend auf den aktuellen Preisen eine unverbindliche Werter-
mittlung an den Kunden (schriftlich oder in Textform). Grundlage der Wertermittlung sind die
Ankaufspreise zum Zeitpunkt der Auswertung der angebotenen Wertgegenstände.
Sofern seitens H kein Interesse an einem Ankauf besteht oder der Kunde mit der Wertermitt-
lung nicht einverstanden ist, werden die Wertgegenstände dem Kunden unverzüglich vollstän-
dig zurückgegeben. Es besteht keine Ankaufsverpflichtung seitens H.
Ist der Kunde mit der Wertermittlung einverstanden, teilt er dies dem H ebenso schriftlich oder
in Textform mit und gibt damit ein verbindliches Angebot über die Verrechnung mit einer Rech-
nung des H über die von ihm an H übergebenen Wertgegenstände zu dem von H ermittelten
Wert ab.
9.4 Der Ankauf der vorgelegten Gegenstände erfolgt auf Grund der Bestätigung des Kunden,
dass alle Gegenstände ausnahmslos frei von Rechten Dritter sind, dass es sich um sein un-
eingeschränktes Eigentum handelt, über das der Kunde volle Verfügungsberechtigung hat und
die Gegenstände nicht aus einer strafbaren Handlung stammen.
9.5 Der ermittelte Kaufpreis wird nach Erhalt der Rechnung oder nach Vereinbarung der bei-
den Parten unverzüglich verrechnet.
9.6 Der Ankauf von Wertgegenständen von Unternehmern, die in Ausübung ihrer gewerbli-
chen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, muss H nach § 14 BGB gesondert
angezeigt werden.
Ein gewerblicher Verkäufer wird H unverzüglich eine ordnungsgemäße Rechnung übermitteln.
Die Zahlung erfolgt unverzüglich nach Eingang.
9.7 Das Eigentum der angekauften Gegenstände geht mit Zahlung bzw. Verrechnung des
Kaufpreises an H über.
10.) Geldwäsche
Bei allen Bargeldgeschäften deren Wert EURO 2.000 übersteigt, ist gemäß den Bestimmun-
gen des Geldwäschegesetzes (GwG) die Identifizierung des Kunden erforderlich.
11.) Widerrufsrecht
H weist ausdrücklich darauf hin, dass bei einem Fernabsatzvertrag für Waren oder Dienstleis-
tungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unterneh-
mer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, gemäß § 312g
Abs. 2 Nr. 8 BGB kein Widerrufsrecht besteht.
12.) Forderungsabtretungen
12.1 Forderungen gegenüber H auf die von H zu erbringenden Leistungen oder Lieferungen
dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des H abgetreten werden.
12.2 Der Kunde ist berechtigt, die Produkte im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen;
er tritt H jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe der Forderungen des H ab, die ihm aus
der Weiterveräußerung gegen seine Käufer/Abnehmer oder Dritte erwachsen, sofern und so-
weit der Kunde seine Verbindlichkeit gegenüber H nicht erfüllt hat. Gleiches gilt im Falle der
Insolvenz des Kunden.
13.) Erfüllungsort / Anwendbares Recht / Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist Hainburg. Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts
finden keine Anwendung.
Soweit der Kunde Kaufmann, Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche
aus der Geschäftsbeziehung zwischen H und dem Kunden ausschließlich Gerichtsstand des
H (Hainburg), mithin das Amtsgericht Seligenstadt oder das Landgericht Darmstadt. Diese
Gerichtsstandvereinbarung gilt auch gegenüber Kunden mit Sitz im Ausland.
14.) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen
Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen in den AGB vorhandenen Bestimmungen oder auf
den Vertrag zwischen H und dem Kunden.
Anstelle der ungültigen AGB treten die gesetzlichen Bestimmungen.